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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der casadomus AG
(Stand 09 2009)

I. Geltungsbereich und Einbeziehung

1. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform oder durch Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Unterschrift wirksam in einbezogen. Nach Vertragsabschluss ist die Einbeziehung abweichender AGB formfrei möglich.

2. Gegenüber Kunden, die Unternehmen i.S.d. §§ 14, 310 BGB sind (UNTERNEHMEN), gelten unsere AGB auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.

II. Schriftform, E-Mail, Vertretungsmacht von Angestellten und Lieferpersonen

1. Zusätzliche oder andere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform oder der E-Mail-Form mit qualifizierter elektronischer Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen.

2. Angestellte sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündlich Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt. Derartige Zusicherungen, Zusätze oder Änderungen von Verträgen durch Angestellte bedürfen der Schriftform oder der E-Mail-Form mit qualifizierter elektronischer Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen. Lieferpersonen oder sonstige aufgrund, im Rahmen oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages für uns auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht.

III. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei
Vertragsabschluß, Vertragsunterlagen u.a.

1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.

2. Ist die Anforderung oder Bestellung des Kunden rechtlich als Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses innerhalb von 12 Werktagen durch Zusendung oder Übergabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übermittlung einer mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichneten Email anzunehmen. An von uns gemachte bindende Angebote sind wir ebenfalls 12 Werktage gebunden.

3. Auf unserer Webseite, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene leistungs- oder produktbeschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen von uns oder von Herstellern sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit der Ware mit dem Kunden vereinbart oder der Kunde kann sie aufgrund der öffentlichen Äußerungen erwarten.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, und sonstigen Unterlagen und Gegenständen, die nicht zum Leistungs- oder Liefergegenstand als solchem oder zum vereinbarten Lieferungs- oder Leistungsumfang
gehören, behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere von Unterlagen oder Gegenständen, die von uns als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der Benennung
des/der Dritten durch den Kunden und unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.

5. Abweichungen von vereinbarten Produkt- oder Leistungseigenschaften berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns garantiert oder zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.

IV. Preisangaben, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Mit uns vereinbarte Preise verstehen sich ab casadomus, ohne Anlieferung, Verpackung, Versicherung oder sonstige Nebenleistungen und sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug wie unter Ziff. IV. 2 zahlbar. Gegenüber UNTERNEHMEN versteht sich der Preis außerdem netto.

2. casadomus ist berechtigt, bei einer zu erwartenden Leistungszeit von mehr als zwei Wochen Anteile von Einzelprojekten nach folgender Staffelung in Rechnung zu stellen:
2.1 Bei Auftragserteilung: 50% des Rechnungsendbetrages
2.2 Bei Abnahme des Projektes: 50% des Rechnungsendbetrages

3. Der Erwerb von Standardsoftware und Hardware wird nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
3.1 Bei Auftragserteilung: 50% des Rechnungsendbetrages
3.2 Bei Abnahme: 50% des Rechnungsendbetrages

4. Unsere Preisangaben sind nur verbindlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. IV. 4.

5. Bei einer vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, die Preise entsprechend in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung eingetretener Preissteigerungen auf unseren Beschaffungsmärkten zu erhöhen und verpflichtet, entsprechend in dieser Zeit dort eingetretener Preiserniedrigungen zu senken. Bei einer Steigerung des Gesamtpreises der Leistung oder Lieferung von mehr als 9% steht dem Kunden, der Nichtkaufmann ist, das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen. Gegenüber UNTERNEHMEN sind wir unabhängig von der vereinbarten Lieferzeit -berechtigt und verpflichtet, den Preis unserer Leistungen dem Marktpreis entsprechend anzupassen, sofern dieser sich zwischen Vertragsschluss und Leistung bzw. Lieferung um mehr als 4,5% geändert hat.

6. Wechsel und Schecks werden nicht oder lediglich zahlungshalber angenommen. Der Kunde hat die anfallenden Wechsel- und Diskontspesen sowie Einzugsspesen zu bezahlen. Diese sind sofort fällig. Für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest haften wir nicht, sofern uns hierbei nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

7. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

8. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.

9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

V. Leistung/Lieferung, Leistungs-/Liefertermin, Leistungs- / Lieferverzug

1. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde. Wir melden dem Kunden auf Wunsch die Versandbereitschaft der Ware.

2. Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns oder beim Hersteller eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.

3. Sollten wir mit einer Leistung oder Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden Leistungs oder Lieferverzögerungen i.S.d. Ziff. V. 2 nicht mit einzuberechnen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns nicht zu vertretende Leistungs- oder Lieferverzögerung i.S.d. Ziff. V. 2 länger als 4 Wochen andauert.

5. Wir sind gegenüber UNTERNEHMEN zu Teilleistungen bzw. -lieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, wobei zu berücksichtigen ist, dass auf unseren Beschaffungsmärkten häufig Beschaffungsengpässe bestehen.

VI. Nutzungsrechtsvorbehalt

1. Wir bleiben Inhaber der Nutzungsrechte bis zur Bezahlung des vereinbarten Preises, gegenüber UNTERNEHMEN bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

2. Machen wir unsere Ansprüche gemäß Ziff. IV. 6. geltend, hat der Kunde uns die Datenträger zugänglich zu machen, auf denen sich unsere Software, Webseite u.a. befinden, eine genaue Aufstellung über die vorhandenen Kopien, Vervielfältigungsstücke und konkreten Verwendungen zu übersenden, bewegliche Datenträger für uns auszusondern, Kopien auf unbeweglichen Datenträgern zu löschen und sonstige Vervielfältigungsstücke zu vernichten oder uns herauszugeben, soweit diese Maßnahmen für ihn oder einem betroffenen Dritten gegenüber nicht unverhältnismäßig sind und der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand auf andere Weise beseitigt werden kann.

3. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der uns zustehenden Sicherheiten die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30% werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40%.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht an Sicherheiten steht dem Kunden nicht zu.

5. Werden vom Kunden Sachen derart verarbeitet oder veredelt, dass von uns gelieferte Software, Webseiten u.a., bzw. Vervielfältigungsstücke davon mit einer Sache verbunden werden, so dass die Sache hierdurch eine Wertsteigerung erfährt, so ist der Kunde verpflichtet uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der betreffenden Software u.a. zu dem der Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen. Für dieses Miteigentum gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

VII. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

1. Unsere Lieferungen werden fach- und handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden. Der Transport erfolgt fachgerecht und im Übrigen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung unserer Routenplanung, auf Kosten des Kunden.

2. Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über, es sei denn dass die Ware mit eigenen Leuten oder eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht wird. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden.

3. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken - soweit mit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich - versichert.

VIII. Download, Systemverfügbarkeit

1. Werden auf unserem Server Leistungen oder Leistungsgegenstände oder sonstige Daten in Dateiform zum Download bereitgestellt, trägt der Kunde seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Downloadvorgang entstehen.

2. Wir garantieren keine permanente Downloadmöglichkeit von unserem Server. Wir stellen einen Zugang mit einer - bezogen auf den Kalendermonat - mittleren Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 80% in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways der Upstream-Provider unseres Providers gewährleistet.

3. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu einem Leistungsgegenstand gehörenden Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream-Provider unseres Providers auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmung gilt auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden per Email.

IX. Mängel der Lieferung oder Leistung

1. Ist der Kunde UNTERNEHMEN hat er die Leistung unverzüglich - soweit zumutbar - zu untersuche und erkennbare Mängel schriftlich und - soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen.

2. Bei Mängeln sind wir entgegen § 439 Abs. 1 BGB nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Kunde UNTERNEHMER ist.

3. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware sind nach Maßgabe von Ziffer X ausgeschlossen.

X. Haftungsbeschränkung

1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. X Nr. 1. gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten("Kardinalspflichten") oder wenn der andere aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung gegenüber UNTERNEHMEN auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung gegenüber UNTERNEHMEN ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,-- €. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.

3. Unsere Haftung aus, für ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko, abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in bezug auf die gelieferte Ware und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.

XI. Gültigkeitsbestimmung

Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem die Unwirksamkeit rügenden Kunden, die Unwirksamkeit bereits durch mehrere Oberlandesgerichte oder den BGH festgestellt wurde.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde UNTERNEHMEN, ist Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag Stuttgart. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen. In der Kunde VERBRAUCHER, ist der Gerichtsstand Stuttgart für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der BRD verlegt. Dies gilt auch, falls der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XIII. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.

Zusatzbedingungen der AGB's

Bedingungen für die Vermarktung von Immobilienobjekten über die casadomus-Immobiliendatenbank:

1. casadomus stellt dem Auftraggeber die Nutzung der casadomus-Immobiliendatenbank für die Vermarktung der eigenen Immobilien zur Verfügung.

2. Die Anzahl der einstellbaren Objekte ist abhängig von dem beauftragten Umfang gemäß aktueller Staffelpreisliste. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebotes durch casadomus.

3. Soweit beauftragt, werden die eingestellten Immobilienobjekte unter weiteren URLs im Internet verfügbar gemacht (Mehrfachvermarktung). Für die tatsächliche Verfügbarkeit unter anderen URLs übernimmt casadomus keine Gewähr.

4. casadomus ist bemüht, den eigenen Internet-Server mit den Immobilienangeboten ganzjährlich und rund um die Uhr verfügbar zu machen. Eine Garantie wird hierfür jedoch nicht gegeben. Notwendige Servicearbeiten werden auf Zeiten niedriger Frequentierung gelegt. Für Serverausfälle wurden Rahmenvereinbarungen mit dem Betreiber geschlossen, die eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Betriebs gewährleisten.

5. casadomus ist stets bemüht, das Angebot auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten und ggf. anzupassen. casadomus behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen vor.

6. Anbieter, die für die Vermittlung von Immobilien Provision verlangen, müssen die Höhe der Provision im Angebot ausdrücklich ausweisen.

Bedingungen für Serviceleistungen an Server-, PC- und Netzwerkkomponenten des Auftraggebers:

1. casadomus stellt zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung eigene oder freiberufliche Mitarbeiter mit entsprechender Qualifizierung ab.

2. Die casadomus-Mitarbeiter müssen vom Auftraggeber bzw. dessen Personal vor der Erbringung der Dienstleistung mit allen notwendigen Informationen versorgt werden, um Schäden oder Verluste (z.B. von gespeichertem Datenmaterial) zu vermeiden.

3. Optional kann der casadomus-Mitarbeiter dazu angehalten werden, vor Erbringung der eigentlichen Dienstleistung eine Sicherung des PC-oder Serversystems vorzunehmen. Mit dieser Sicherung mittels Spezialsoftware kann weitgehend sichergestellt werden, dass das betroffene System wieder in den selben Zustand vor Erbringung der Dienstleistung versetzt werden kann. Der hierfür notwendige tatsächliche Zusatzaufwand wird vom Auftraggeber getragen.

4. Die casadomus-Mitarbeiter verrichten die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit dem Bestreben, die zuvor veranschlagte Zeit einzuhalten. Eine Garantie für die Erreichung der Zielsetzung wird von Seiten der casadomus AG nicht übernommen. Vorab-Zeitschätzungen für die Erbringung der Dienstleistung wurden nach bestem Wissen abgegeben. Wenn nicht besonders vereinbart, wird die tatsächlich benötigte Zeit in Rechnung gestellt.

5. Die casadomus-Mitarbeiter dokumentieren die durchgeführten Arbeiten auf einem Support-Formular. Dieses ist vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Eine Kopie verbleibt beim Auftraggeber, das Original wird für die Rechnungsstellung verwendet.

6. Die casadomus AG übernimmt keine Gewähr für Schäden, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung aufgetreten sind.

7. Unvorhergesehene Aufgabenstellungen, die zur Erbringung der geplanten Dienstleistung notwendig sind, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

8. Zusatzvereinbarungen, die mit dem Mitarbeiter vor Ort besprochen werden, können über das Support-Formular auf- und vom Mitarbeiter nach eigenem Ermessen (im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten) angenommen werden. Das Angebot erweitert sich damit um die Zusatzleistungen.

Bedingungen zur Nutzung des Internet-Portals zur Informationsbeschaffung und -Bereitstellung:

1. Die unter www.casadomus.de bereitgestellten und publizierten Informationen und Dienstleistungen stammen aus verschiedenen Quellen. Soweit nicht anders angegeben, ist die casadomus AG die Quelle. Alle anderen Anbieter von Informationen und Dienstleistungen müssen sich als Anbieter identifizieren.

2. casadomus ist bemüht, alle bereitgestellten Informationen so aktuell wie möglich zu halten. Eine Gewähr wird jedoch weder für eigene noch für fremde Informationen übernommen.

3. Links von www.casadomus.de und den darunter befindlichen Seiten zu fremden URLs werden laufend geprüft. Eine Gewähr für die dort vorgehaltenen Informationen wird nicht übernommen.

Bedingungen für die Erstellung von Internet-Präsenzen:

1. ANGEBOT/VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Die Angebote von casadomus sind freibleibend. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen und sonstigem Werbematerial werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

1.2. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach nur annähernd verbindlich.

1.3. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Ausführung der Leistungen von casadomus zustande. Der für die Leistungen der casadomus vereinbarte Kostenrahmen kann sich aufgrund von Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, nachträglich erhöhen. Bei Überschreitung des geplanten Zeitablaufs um 60 Tage, die vom Kunden verursacht worden ist, kann casadomus für ihre Mehraufwendungen 10% der vereinbarten Vergütung vom Kunden verlangen, unbeschadet der Möglichkeit des Kunden, nachzuweisen, dass casadomus ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. PREIS/ZAHLUNG

2.1. Die Preise von casadomus gelten zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.

2.2. Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders angegeben, sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von casadomus als bewirkt.

2.3. casadomus ist berechtigt, bei einer zu erwartenden Leistungszeit von mehr als zwei Wochen Anteile von Einzelprojekten nach folgender Staffelung in Rechnung zu stellen:

2.3.1 Bei Auftragserteilung: 50% des Rechnungsendbetrages

2.3.2 Bei Abnahme des Projektes: 50% des Rechnungsendbetrages

2.4. Nimmt casadomus aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber. Etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.

2.5. Wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände, sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, berechtigen casadomus, vereinbarte Zahlungsziele auch für künftige Leistungen zu widerrufen und ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten auszuführen. Weigert sich der Kunde Vorauszahlungen zu leisten oder bankübliche Sicherheiten zu stellen, ist casadomus nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von casadomus anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

2.7. Bei Zahlungsverzug kann casadomus unbeschadet ihrer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und unbeschadet der Möglichkeit des Kunden, casadomus einen geringeren Schaden nachzuweisen, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 1 DüG) verlangen.

3. LIEFERHINDERNISSE

3.1. Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien casadomus für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäftes nachhaltig unwirtschaftlich machen. Beim Vorliegen dieser Fälle kann casadomus vom Vertrag nach Ablauf von zwei Monaten ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Auf die genannten Leistungshindernisse kann casadomus sich nur berufen, wenn casadomus den Kunden auf derartige Hindernisse unverzüglich hingewiesen hat.

3.2. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist auch der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Von der Regelung gemäß vorstehenden Ziff. 1 und 2 bleibt das beiderseitige Rücktrittsrecht im Falle dauernder Unmöglichkeit der Verpflichtungen der casadomus aufgrund höherer Gewalt unberührt.

4. GEWÄHRLEISTUNG

4.1. Leistungsmängel sind unverzüglich - bei durch zumutbare Untersuchungen feststellbaren Mängeln, spätestens jedoch sieben Tage nach erbrachter Leistung - schriftlich geltend zu machen.

4.2. Bei berechtigten Beanstandungen wird casadomus nach ihrer Wahl kostenlose Nachbesserung vornehmen oder den Preis zurückerstatten. Sollte die Nachbesserung erneut mangelhaft sein, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. SCHADENSERSATZ

5.1. Sofern casadomus fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, haftet casadomus nur auf den Ersatz den bei Vertragsabschluss vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages, die der Kunde zu vertreten hat, kann casadomus 30% des Auftragswertes als Schadensersatz geltend machen, unbeschadet der Möglichkeit des Kunden, nachzuweisen, dass casadomus ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.2. Wenn casadomus sonstige (nicht wesentliche)Vertragspflichten oder gesetzliche Pflichten verletzt, so kann der Kunde Schadensersatz nur dann verlangen, wenn casadomus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt auch für alle Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, aus der Verletzung von Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung. Hat casadomus den Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllt, so haftet casadomus für unmittelbare Schäden gemäß vorstehender Ziff. 1; Für mittelbare Schäden und für Folgeschäden haftet casadomus nur, wenn casadomus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Lasten fallen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, durch die casadomus das Risiko derartiger Schäden übernommen hat. Die Haftung von casadomus für Vorsatz und arglistiges Handeln bleibt unberührt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. ABTRETUNGSVERBOT
Die Rechte des Kunden aus den mit casadomus getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

7. SONSTIGES

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Heidelberg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. casadomus ist jedoch in diesem Fall auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

7.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des "Wiener-UN-übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf" (CISG) vom 11. April 1980 ist jedoch ausgeschlossen.

7.4. casadomus ist berechtigt, die ihr bekannt gewordenen Daten über den Kunden EDV-mäßig zu speichern und für ihre geschäftlichen Belange zu verwerten.

7.5. casadomus überträgt dem Kunden lediglich die Befugnisse zur Nutzung und Verwertung der erbrachten Endleistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck. Das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht kann auch zeitlich begrenzt werden.

Bedingungen für Internet-Dienstleistungen:

1. ANGEBOT
Die Angebote von casadomus zur Serverbereitstellung unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich des Speicherplatzes von max. 25 MB. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, ist casadomus berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vom Kunden zu verlangen.

2. ZAHLUNGSVERZUG
Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, ist casadomus berechtigt, die Internetpräsenz des Kunden sofort zu sperren. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsenz akzeptiert der Kunde eine Reaktivierungspauschale von EUR 150,00. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass die Kosten für die Wiederaufnahme der casadomus nicht entstanden sind oder wesentlich niedriger als EUR 150,00 sind.

3. VERTRAGSLAUFZEIT
Die grundsätzliche Laufzeit der Verträge, z.B. der Webhosting-Tarife beträgt 24 Monate und wird, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.

4. TECHNISCHE PROBLEME, LEISTUNGSVERZÖGERUNG

4.1. Wie im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten Daten auf dem von casadomus gestellten Server nicht immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen der casadomus Server nichts zu tun hat. Derartige Ausfälle hat casadomus nicht zu vertreten.

4.2. Bei Ausfällen der casadomus Server, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet casadomus dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück.

4.3. Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat casadomus nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

5. PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1. Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde versichert, dass über die von casadomus zur Verfügung gestellten Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, erotischen, pornografischen sowie links- bzw. rechtsradikalen Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist casadomus berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder zu löschen. casadomus übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen haftet der Kunde.

5.2. Das Versenden von Massen-Emails bzw. Versenden von Massen-Postings in Newsgroups über die von casadomus zur Verfügung gestellten Dienste ist untersagt.

5.3. Verstöße gegen die unter Ziff. 1 und 2 aufgeführten Sachverhalte werden mit einer Vertragsstrafe von EUR 500,00 je Verstoß zahlbar an casadomus geahndet.

5.4. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die ggf. vom Kunden gelieferten HTML-Formulare, CGI-Programme und Java-Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von casadomus darstellen sowie dass die Rechnerkapazitäten von casadomus nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind vom Kunden an casadomus zu erstatten.

6. WIEDERGABE DER INTERNETPRÄSENZ
casadomus übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden, es sei denn, casadomus fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7. DOMAIN

7.1. casadomus übernimmt keine Garantie dafür, dass und in welchem Zeitraum die bestellten Domainnamen bereitgestellt werden können.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Der Kunde hat zu prüfen, ob der gewünschte Domainname kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Für den Fall, dass casadomus von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, casadomus schadlos zu halten. Ebenfalls behält casadomus sich die Sperrung der betreffenden Domain vor.

7.3. Die Aufnahme bei der Dienstleistung "Eintragungen in Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse" kann von casadomus nicht garantiert werden.

8. SONSTIGES

8.1. Wünscht der Kunde Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von casadomus im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden.

8.2. Der Kunde stellt casadomus von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

8.3. Soweit Daten an casadomus - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von casadomus werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an casadomus zu übermitteln.

8.4. Der Kunde erhält zur Pflege seines virtuellen Hosts/Servers ggf. eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern. Änderungen des Passwortes müssen casadomus unter Nennung des neuen Passwortes unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

8.5. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören; Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. casadomus haftet nicht für daraus resultierende Schäden.

8.6. casadomus übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich Dritte keinen Zugang (via Telnet, FTP oder ähnlichem) zu Daten und Inhalten auch von casadomus angemietetem Speicherplatz verschaffen können. Weiterhin übernimmt casadomus keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Inhalte von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in irgendeiner Art und Weise verändert werden können. Es besteht im Schadensfall, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
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